FAQs

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, tauchen oft viele Fragen auf, die geklärt werden müssen. Sie können mich jederzeit anrufen, um Ihre Fragen persönlich mit mir zu besprechen. Wenn Sie sich im Voraus informieren möchten, finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger bewertet neutral und umfassend den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug. Ein Schadengutachten sichert Beweise und ist für juristische Ansprüche nach einem Verkehrsunfall notwendig. Es enthält alle relevanten Informationen für eine reibungslose Schadenregulierung, inklusive des Reparaturumfangs gemäß den Herstellervorgaben.
Ja, Sie haben das Recht, einen freien Kfz-Gutachter zu wählen, selbst wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt (OLG Karlsruhe NJW 1968,1333 = VersR 1969, 191).
Nein, Sie sollten das Angebot der gegnerischen Versicherung kritisch hinterfragen und ggf. ablehnen. Diese Gutachter arbeiten oft im Interesse der Versicherung und könnten den Schaden geringer einschätzen, um Kosten zu sparen.
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl (§ 172 VVG). Bis zur Klage ist der Anwalt kostenlos. Kommt es zur Klage, müssen Sie vorab die Kosten tragen, bis das Verfahren zu Ihren Gunsten entschieden ist.
Ja, Sie haben freie Werkstattwahl. Versicherungen versuchen oft, Sie zu Partnerwerkstätten zu lenken, da diese günstiger sind. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese Werkstätten zu nutzen.
Die Begutachtung dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Der Sachverständige überprüft den äußeren Zustand, dokumentiert den Schaden detailliert und nimmt verschiedene Messungen vor.
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung fertiggestellt. In Spezialfällen kann es länger dauern, aber Sie werden darüber informiert.
Der Ort der Begutachtung ist flexibel. Es kann an Ihrem Wohnort, Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort stattfinden. Bei ungeklärter Schuldfrage ist eine Begutachtung vor Ort oft vorteilhaft.
Ja, Sie können sich den Gegenwert der Reparatur auszahlen lassen. Dies nennt man fiktive Schadensabrechnung. Beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer und bestimmte Posten herausgerechnet werden.
Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall (§ 249 BGB).
Mit einer Abtrittserklärung erlauben Sie dem Gutachter, die Kosten direkt bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen (§ 398 Satz 1 BGB).
Für die Schadensabwicklung mit einer Kfz-Versicherung ist ein vollständiges Kfz-Gutachten empfehlenswert, da es alle finanziellen Folgen berücksichtigt, nicht nur die Reparaturkosten.
Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) reicht oft ein Kurzgutachten aus, das neben einer Reparaturkostenkalkulation auch technische Daten und Fotos enthält.
Sichern Sie alle relevanten Beweise und dokumentieren Sie den Schaden. Nutzen Sie bei unklarer Schuldfrage mein Angebot für eine kostenlose Beweissicherung.
Nachdem mein Gutachten die Versicherung erreicht hat, dauert es in der Regel 6-8 Wochen, bis Versicherungen und Anwälte sich über den Schadenhergang einig sind und Sie Ihr Geld erhalten.
Sie können entscheiden, ob Sie den Schaden fiktiv abrechnen oder eine Reparaturrechnung einreichen. Bei fiktiver Abrechnung wird der Nettobetrag ausgezahlt. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann den Prozess beschleunigen.
Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug hat alle vorgeschriebenen Inspektionen von einer Fachwerkstatt dokumentiert. Reparaturen in freien Werkstätten sind zulässig, solange die Herstellervorgaben erfüllt werden.
Ja, die Versicherung kann die Erstattung kürzen, wenn Ihr Auto nicht scheckheftgepflegt ist.
Eine Reparaturbestätigung durch einen Gutachter ist wichtig, um bei späteren Unfällen nachweisen zu können, dass der vorherige Schaden repariert wurde. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.
Ja, Sie können sich einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen oder eine Nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Ja, der Wertverlust Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall muss von der Versicherung ausgeglichen werden. Dies wird im Gutachten festgehalten und zusätzlich zur Schadenhöhe ausgeglichen.
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