Kurzgutachten

Die verkürzte Version des Schadensgutachtens

Ein Kurzgutachten im Kfz-Bereich bietet eine effiziente Möglichkeit zur Bewertung von Bagatellschäden an Fahrzeugen. Es handelt sich dabei um eine verkürzte Version des umfassenderen Schadensgutachtens und wird üblicherweise verwendet, wenn die Schadenshöhe einen bestimmten Betrag, oft bis zu 750 Euro, nicht übersteigt.

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Dieses Gutachten beinhaltet eine detaillierte Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs, einschließlich aller vorhandenen Schäden, sowohl in Textform als auch durch Bilder veranschaulicht.

Zudem werden die Serien-, Sonder- oder Spezialausstattung des Fahrzeugs sowie bereits reparierte und nicht reparierte Vorschäden berücksichtigt. Wichtig ist, dass das Kurzgutachten auch die Verkehrstüchtigkeit des beschädigten Fahrzeugs bewertet und Hinweise darauf gibt, ob die Reparaturkosten möglicherweise höher ausfallen könnten. Im Gegensatz zu einem vollständigen Unfallgutachten enthält es jedoch keine Angaben zur Wertminderung des Fahrzeugs oder zu einem möglichen Nutzungsausfall.

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Die Dokumentation im Kurzgutachten ist kompakt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Das Honorar des Sachverständigen richtet sich nach der Schadenshöhe und dem Arbeitsaufwand, was in der Regel kostengünstiger ist als ein vollständiges Gutachten. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kurzgutachten vor Gericht nicht als Schadensnachweis anerkannt wird und daher vor allem für die außergerichtliche Regulierung geeignet ist.

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